Selbst wenn die richtige Rechtsform gefunden wurde, wird diese nicht für alle Zeit das Maß der Dinge bleiben können. Ein Betrieb oder dessen Umfeld verändert sich ständig und damit können bei der Gründung angelegte Maßstäbe schon bald nicht mehr aktuell sein. Doch in aller Regel lassen die einzelnen Rechtsformen einen flexiblen Wechsel bzw. Austausch zu. Sollte eine erforderliche Anpassung aber bereits absehbar sein, muss hierauf bereits bei der Auswahl der Gesellschaftsform besonderes Gewicht gelegt werden.

Vor allem bei einer Personengesellschaft ist es möglich, die gesetzlichen Grundregeln nicht unverändert zu übernehmen, sondern diese nach den individuellen Erfordernissen zu ergänzen bzw. abzuändern. Hierzu ist auch die Frage anzuführen, ob für die Gesellschafter wichtig ist, dass die Gesellschaftsanteile veräußerlich und vererblich sind.

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