1Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Juli 2004 in Kraft. § 14 Absatz 2 Nr. 3 Satz 1 tritt ein Jahr nach In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrages in Kraft. 2Sind bis zum 30. Juni 2004 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.

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