Die Definition des Gewerbebetriebs ergibt sich aus § 15 Abs. 2 EStG. Aus dieser Definition lassen sich als Merkmale eines Gewerbebetriebs ableiten:

  • Selbstständigkeit,
  • Nachhaltigkeit,
  • Gewinnerzielungsabsicht,
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr,
  • keine selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft,
  • der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung muss überschritten sein, z. B. bei einem gewerblichen Grundstückshandel oder beim Wertpapierhandel.

Bei Einzelunternehmen müssen für die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit alle Voraussetzungen erfüllt sein. Bei Personengesellschaften gelten in gewissem Umfang Besonderheiten.

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