Von dem auf 100 EUR abgerundeten Gewerbeertrag ist ggf. ein Freibetrag abzuziehen. Ob und in welcher Höhe ein Freibetrag gewährt wird, hängt von der Rechtsform ab:[1]
Der Freibetrag beträgt für
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24.500 EUR |
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24.500 EUR |
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0 EUR |
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5.000 EUR |
Kein Verlust durch Freibetrag
Der Abzug des Freibetrags darf nicht zu einem Gewerbeverlust führen.
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