OFD Hannover, Verfügung v. 20.7.1999, G 1402 - 17 - StO 232/G 1402 - 11 - StH 241

Das FG Berlin hat mit Urteil vom 13.5.1998, 6 K 6294/93 (EFG 1999 S. 82, rkr.) entschieden, daß das Maß einheitlicher Leitung, das ein faktischer Konzern i.S. des Aktienrechts voraussetzt, jedenfalls dann ausreicht, wenn seine Annahme nicht lediglich auf der Vermutung des § 18 Abs. 1 Satz 2 AktG ruht, um auch steuerlich von einer organisatorischen Eingliederung des beherrschten Unternehmens ausgehen zu können.

Das Urteil des FG Berlin steht im Widerspruch zur bisherigen Auffassung der Gewerbesteuerreferatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.

Die Grundsätze dieses Urteils sind daher nicht anzuwenden.

 

Normenkette

GewStG § 2 Abs. 2 Nr. 2

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