Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Pkw | 0320 | 0520 | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
Privatentnahmen allgemein | 1800 | 2100 | Kapitalkonten |
So kontieren Sie richtig!
Unternehmer müssen ein Wirtschaftsgut, das sie zu mehr als 50 % betrieblich nutzen, als Betriebsvermögen ausweisen. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50 % hat der Unternehmer ein Wahlrecht. Er kann das Wirtschaftsgut, z. B. einen Pkw, seinem Betriebsvermögen zuordnen (gewillkürtes Betriebsvermögen). Nutzt der Unternehmer seinen Pkw zu mindestens 10 % betrieblich, kann er ihn auf das Konto "Pkw" 0320 (SKR 03) bzw. 0520 (SKR 04) buchen.
Buchungssatz:
Pkw |
Abziehbare Vorsteuer |
an Bank |
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