Rz. 20
Das wesentliche Charakteristikum der IFRS-Regelungen zur GuV-Rechnung ist, dass IAS 1 – im Gegensatz zum HGB – kein vollständiges Gliederungsschema für die GuV-Rechnung vorgibt. Stattdessen enthält IAS 1.82 nur einen Mindestausweis von Positionen,[1] der jedoch branchenspezifisch oder unternehmensindividuell modifiziert werden kann.[2] Ebenso ist die Reihenfolge der Posten zwar sinnvoll, aber nicht zwingend.[3]
Hinsichtlich der voraussichtlichen Entwicklung der GuV-Struktur im Falle der Umsetzung der in ED/2019/7 enthaltenen Vorschläge vgl. Rz. 156 ff.
Rz. 21
IAS 1 schreibt den IFRS anwendenden Unternehmen zwar nicht vor, dass die Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung zu zeigen ist,[4] gleichwohl empfiehlt IAS 1.100, diese Überleitung – alternativ nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren – in der GuV-Rechnung (bzw. GuV-Rechnung und sonstigem Gesamtergebnis) offenzulegen.
Rz. 22
Sofern die in IAS 1.82 vorgeschriebenen Mindestangaben sowie die in IAS 1.100 für die GuV-Rechnung empfohlene Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit in der GuV-Rechnung gezeigt wird, ergibt sich folgende nicht branchenspezifische[5] Muster-Gliederung für die IFRS-GuV-Rechnung:
Gesamtkostenverfahren | Umsatzkostenverfahren | ||
---|---|---|---|
Erlöse | Erlöse | ||
+ | sonstige Erträge | – | Umsatzkosten |
+/– | Bestandsveränderungen an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen | = | Bruttoergebnis vom Umsatz |
– | Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | + | sonstige Erträge |
– | Personalaufwand | – | Vertriebskosten |
– | Abschreibungen | – | Verwaltungsaufwendungen |
– | sonstige Aufwendungen | – | sonstige Aufwendungen |
= | Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit*) | = | Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit*) |
+/– | Equity-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures**) | ||
+ | Zinserträge (ermittelt unter Anwendung der Effektivzinsmethode | ||
+/– | Gewinne/Verluste aus der Ausbuchung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten | ||
+/– | Gewinne/Verluste aus der Reklassifizierung von zuvor zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten | ||
+/– | Gewinne/Verluste aus der Reklassifizierung von zuvor erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten | ||
– | Wertminderungsaufwand auf finanzielle Vermögenswerte (saldiert um die Rücknahme vormals erfasster Wertminderungsaufwendungen/Wertaufholungen auf finanzielle Vermögenswerte) | ||
+ | sonstige Finanzerträge | ||
- | Finanzierungsaufwendungen | ||
+/- | Finanz- und Beteiligungsergebnis*) | ||
- | Steueraufwand | ||
= | Ergebnis nach Steuern (vor Aufgabe von Geschäftsbereichen)*) | ||
+/– | Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern (IAS 1.82 ea)) | ||
= | Periodenergebnis | ||
davon auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Periodenergebnis entfallend | |||
davon auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens am Periodenergebnis entfallend *) Die Angabe dieser Zwischensumme ist freiwillig. **) im separaten IFRS-Einzelabschluss einschließlich des Equity-Ergebnisses aus Tochterunternehmen (vgl. hierzu Rz. 92) |
Abb. 1: Muster-Gliederung der IFRS-GuV-Rechnung bzw. des GuV-Abschnitts der Gesamtergebnisrechnung
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