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§ 4 Abs. 3 EStG | § 4 Abs. 1/§ 5 EStG | Korrekturen | |
AKTIVA | |||
Abnutzbares Anlagevermögen | |||
Anzahlungen | Keine, erst über AfA | Aufwand erst über AfA | Keine |
AK/HK | BA über AfA | Aufwand über AfA | Keine |
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Unzulässig | Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG | Minderung in Höhe der Teilwertabschreibung, sonst keine Gewinnminderung mehr |
Damnum, Disagio | BA bei Abfluss | ARAP ist zu aktivieren und als Aufwand im Lauf der nächsten Wj. wieder aufzulösen, § 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG, H 5.6 "Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten im Zusammenhang mit Zinsaufwand" EStH | Hinzurechnung in Höhe des ARAP, sonst doppelte Gewinnminderung |
Darlehensforderung | Gewährung keine BA, Tilgung keine BE | Erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung | Keine Gewinnkorrektur |
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Unzulässig | Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG | Abrechnung in Höhe derTeilwertabschreibung, sonst keine Gewinnminderung |
Finanzkonten | Bestände haben keine Gewinnauswirkungen | Bestände haben keine Gewinnauswirkungen | Keine Gewinnkorrektur |
Forderungen | |||
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Mangels Zufluss noch keine BE | Bei Zahlung erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung | Hinzurechnung in Höhe des Bruttobetrags der Forderung, da sonst keine Ge winnerhöhung mehr erfolgt |
Beachte: Sachlichen Zusammenhang mit Delkredere; wenn Sonderregelung § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG greift, unterbleibt eine Hinzurechnung | |||
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Mangels Zufluss noch keine BE | Bei Zahlung erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung | Hinzurechnung in Höhe des Bruttobetrags der Forderung, da sonst keine Ge winnerhöhung mehr erfolgt |
Beachte: Sachlichen Zusammenhang mit Delkredere; wenn Sonderregelung § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG greift, unterbleibt eine Hinzurechnung | |||
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Unzulässig | Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG | Abrechnung in Höhe der Teilwertabschreibung, sonst keine Gewinnminderung |
GWG | |||
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BA bei Zahlung (Vereinfachungsregelung) | Erst bei Anschaffung/Herstellung Sofortabzug (§ 6 Abs. 2 EStG) oder AfA | Hinzurechnung |
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Sofortabzug oder AfA | Sofortabzug oder AfA | Keine Gewinnkorrektur |
Halbfertige/unfertige Arbeiten | |||
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Bisherige HK keine BA; wurden jedoch insoweit BA abgezogen (z.B. durch Verwendung als Umlaufvermögen oder anderer BA), ist dieser BA-Abzug in der EÜR zu korrigieren. | Bisherige AK werden erfolgsneutral gebucht; H 6.3 "Halbfertige Arbeiten" EStH | Keine Gewinnkorrektur jedoch Übereinstimmung mit Handelsbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG beachten |
Bei abnutzbaren WG erst BA über AfA. Bei nicht abnutzbaren WG erst bei Veräußerung. | Bei abnutzbaren WG erst BA über AfA. Bei nicht abnutzbaren WG erst bei Veräußerung. | ||
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BA bei Zahlung; falls noch nicht gezahlt, entsprechende Verbindlichkeit passivieren; zum Ausgleich wird diese Verbindlichkeit wieder abgezogen. | Bisherige HK werden erfolgsneutral gebucht; Auswirkung erst über Wareneinsatz im Jahr des Verkaufs (Gewinnminderung). | Hinzurechnung und Übereinstimmung mit Handelsbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG beachten. |
Nicht abnutzbares Anlagevermögen | |||
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Keine BA | Kein Aufwand | Keine Gewinnkorrektur |
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Keine BA | Kein Aufwand | Keine Gewinnkorrektur |
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Unzulässig | Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG | Abrechnung in Höhe der Teilwertabschreibung, sonst keine Gewinnkorrektur |
Rechnungsabgrenzungsposten | BA mit Abfluss | ARAP ist zu aktivieren und über Aufwand im Lauf der nächsten Wj. aufzulösen (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG; R 5.6 EStH) | Hinzurechnung in Höhe des ARAP; Beachte: Wenn Sonderregelung des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG greift, unterbleibt eine Hinzurechnung. |
Roh–, Hilfs- und Betriebsstoffe | |||
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BA mit Abfluss | Erst über Bestandsveränderungen werden Anzahlungen als Bestandteil der gesamten AK/HK aufwandsmäßig erfasst. | Hinzurechnung |
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BA mit Abfluss; falls noch nicht gezahlt, entsprechende Verbindlichkeit passivieren; zum Ausgleich wird diese Verbindlichkeit wieder abgezogen. | Erst über Bestandsveränderungen werden die AK/HK als Aufwand erfasst. | Hinzurechnung und Übereinstimmung mit Handelsbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG beachten. |
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Unzulässig | Möglich, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG | Keine Gewinnkorrektur |
Scheckforderung | Mit Entgegennahme Zufluss | Betriebsvermögensumschichtung | Keine Gewinnkorrektur |
Vorsteuern | |||
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BE erst im Zeitpunkt der Vereinnahmung vom FA | Bei Erstattung durch FA erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung | Hinzurechnung |
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BE erst im Zeitpunkt der Vereinnahmung vom FA | Bei Erstattung durch FA erfolgsneutrale Betriebsvermögensumschichtung | Hinzurechnung |
Waren | |||
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BA mit Abfluss | Erst über Wareneinsatz werden Anzahlungen als Aufwand erfasst | Hinzurechnung |
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BA mit Abfluss (inkl. USt); falls noch nicht gezahlt, entsprechende Verbindlichkeit passivieren; zum Ausgleich wird diese Verbindlichkeit wieder abgezogen. | Erst über Wareneinsatz werde... |
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