Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Rux
Rz. 71a
Was die E-Bilanz an speziellen Besonderheiten bei Personengesellschaften betrifft, so ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, für jeden in den Stammdaten der Gesamthand angelegten Mitunternehmer eine Kapitalkontenentwicklung einzureichen. Sobald für einen Mitunternehmer ein positiver Beteiligungsschlüssel eingegeben wurde und die Informationen aus der Buchführung abgeleitet werden können, ist ein NIL-Wert nicht zulässig. Krudewig gibt folgende Hinweise:
"Die Kapitalkontenentwicklung ist technisch als mehrdimensionale Tabelle ausgestaltet, sodass jeder übermittelte Wert Informationen darüber enthält,
- welchem Kapitalkonto er entstammt,
- welchem Mitunternehmer dieses zuzurechnen ist,
- ob es sich um eine Anfangsbestands-, Endbestands- oder Bewegungsgröße handelt und
- ob der Wert handels- oder steuerrechtlicher Natur ist.
Die zur Verfügung gestellten Arten der Kapitalkonten sollen möglichst alle praktizierten Formen des Kapitalausweises umfassen. So sollen auch steuerliche Varianten, wie z. B. das Dreikontenmodell, erkennbar sein, wobei das Gesellschafterdarlehenskonto aus Sicht der Gesamthand Fremdkapital ist und entsprechend nicht als Kapitalkonto in der Kapitalkontenentwicklung auftaucht. Zudem wurden alle Eigenkapitalpositionen aus der Bilanz wiedergegeben, sodass nicht nur das handelsrechtliche Schema des § 264c HGB, sondern auch besondere Kapitalposten wie z. B. 'Genussrechtskapital mit Eigenkapital-Charakter' abbildbar sind. Die in den Stammdaten vorzunehmende Einordnung eines Mitunternehmers als 'Vollhafter' oder 'Teilhafter' wirkt sich in der Kapitalkontenentwicklung ausschließlich auf die verfügbaren Kapitalkontenarten und (teilweise) auf deren Benennung aus. So stehen bspw. die Kategorien 'Kommanditkapital' und 'Einlagen stiller Gesellschafter mit EK-Charakter nur für Teilhafter zur Verfügung.
Als Wertentwicklung der Kapitalkonten ist die folgende Form vorgegeben:
+/- |
Positionsbezeichnung |
Feldtyp |
|
Anfangsbestand Kapitalkonto |
Mussfeld |
+ |
Einlagen |
Mussfeld |
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davon Einlagen Grundstücksertrag |
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davon Einlagen Privatsteuern |
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davon Sacheinlagen zum Buchwert |
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davon übrige Sacheinlagen |
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- |
Entnahmen |
Mussfeld |
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davon Privatsteuern |
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davon Sonderausgaben und AGB |
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davon Grundstücksaufwand |
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davon unentgeltliche Wertabgaben |
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davon Sachentnahmen zum Buchwert |
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davon übrige Sachentnahmen |
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+ |
Kapitaländerung durch Übertragung einer § 6b EStG Rücklage |
Mussfeld |
+ |
Ergebnisanteil |
Mussfeld |
+ |
Umbuchungen auf andere Kapitalkonten |
Mussfeld |
+ |
andere Kapitalkontenanpassungen |
Mussfeld |
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Endbestand Eigenkapitalkonto |
Summe Mussfelder |
Das Ausfüllen der 'Davon-Positionen' bleibt dem Unternehmen überlassen, da es sich um keine Mussfelder handelt. Die Wertänderungsposition 'Umbuchungen auf andere Kapitalkonten' dient der Erfassung von Kapitalverschiebungen, z. B. zwischen variablem und Festkapital, wohingegen die 'anderen Kapitalkontenanpassungen' im Wesentlichen für die Berücksichtigung von Betriebsprüfungsergebnissen gedacht sind."