Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Rechts- und Beratungskosten | 4950 | 6825 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Bank | 1200 | 1800 | Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks; Guthaben bei Kreditinstituten |
So kontieren Sie richtig!
Sind die Gründungskosten in der Satzung unter Angabe eines Höchstbetrags festgelegt und ist die Kostentragungspflicht der GmbH satzungsgemäß vereinbart, kann die GmbH diese Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehen. Die Buchung erfolgt auf das betreffende Aufwandskonto, z. B. auf das Konto "Rechts- und Beratungskosten" 4950 (SKR 03) bzw. 6825 (SKR 04).
Die Buchung der in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer erfolgt auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).
Rechts- und Beratungskosten |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
an Bank |
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