Die Herabsetzung des Stammkapitals ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang. Zwar wird die Kapitalherabsetzung handelsrechtlich in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgezeigt; steuerlich vollzieht sie sich aber auf der Vermögensebene und berührt das Einkommen der Gesellschaft grundsätzlich nicht.

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