Begriff

Mit dem Gesellschaftsvermögen haftet die GmbH für die Schulden der Gesellschaft. Hierbei muss ein Mindeststammkapital in der Satzung bei der Gründung festgelegt werden (Haftungskapital). Dieses Mindeststammkapital müssen die Gesellschafter aufbringen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in § 3 GmbHG.

Die Angabe des Stammkapitals gehört zum notwendigen Inhalt des Gesellschaftsvertrags einer GmbH (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG). Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000 EUR betragen, der Nennbetrag des Geschäftsanteils eines jeden Gesellschafters muss auf volle EUR lauten. Ein Gesellschafter kann bei der Errichtung der GmbH mehrere Geschäftsanteile übernehmen (§ 5 Abs. 2 GmbHG).

Neben der GmbH gibt es die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG, s. § 5a GmbHG). Bei dieser UG mit bedarf es nur eines Stammkapitals von mindestens 1 EUR. Die UG, für die weitgehend die Regelungen der GmbHG gelten, darf sich jedoch nicht GmbH nennen.

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