Zusammenfassung
Das Stammkapital ist das haftende Kapital der GmbH. Die Höhe wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt und im Handelsregister eingetragen. Damit kann jeder Gläubiger oder Geschäftspartner einsehen, mit wie viel Haftungskapital die GmbH ausgestattet ist bzw. zumindest einmal ausgestattet gewesen ist und wie risikobelastet Geschäfte mit dieser GmbH sind.
1 Funktion des Stammkapitals
Die wesentliche Funktion des Stammkapitals ist der Ausgleich für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Wenn diese schon nicht persönlich haften, sollen sie wenigstens die GmbH mit einem Mindestkapital ausstatten, das vor ihrem Zugriff geschützt ist. Das sog. übernommene, "gezeichnete" Kapital verdeutlicht den Gläubigern, welches Vermögen ihnen als Haftungsmasse mindestens, zumindest bei Beginn der Gesellschaft, zur Verfügung steht (Garantiefunktion). Nach dem Grundsatz der Kapitalerhaltung darf das Stammkapital nicht an die Gesellschafter verteilt oder zurückgezahlt werden (Grundsatz der Kapitalerhaltung). Diesen legt § 30 GmbHG fest, wobei § 31 GmbHG bei Verstößen Rückzahlungsansprüche gegen den empfangenen Gesellschafter, die Mitgesellschafter, aber auch gegen die Geschäftsführer festlegt (s. auch § 43 Abs. 3 GmbHG). Wegen seiner Bedeutung muss das Stammkapital in der Satzung in einer Summe ausgedrückt werden. Es ist in das Handelsregister einzutragen und bekanntzumachen. Das Stammkapital kann indes im Geschäftsbetrieb aufgezehrt werden und muss nicht unversehrt vorgehalten werden. Insofern gibt es kein haftendes Kapital, das den Gläubigern stets zur Verfügung stehen muss, ist das Stammkapital aufgebraucht, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung der Gesellschafter dieses wieder aufzufüllen. Das Stammkapital ist damit nur vor dem Zugriff der Gesellschafter geschützt, steht aber gerade für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung. Daher ist der Schutz der Gläubiger gering. Selbst wenn die GmbH ein Stammkapital von 1 Mio. EUR hat, kann dieses längst durch Verluste aufgezehrt sein. Daher sollten sich Gläubiger, bevor sie Vorleistungen erbringen, anderweitig von der Bonität der Gesellschaft vergewissern, ggf. vorab durch Auskünfte der einschlägigen Auskunfteien bzw. der Kreditversicherer. Der Anteil am Stammkapital des einzelnen Gesellschafters entspricht dessen Beteiligung am Gewinn, am Liquidationserlös bzw. seinem Stimmrecht.
2 Höhe und Einzahlung des Stammkapitals
Das Stammkaptial kann
- im Rahmen der Gründung,
- im Rahmen einer effektiven Kapitalerhöhung oder
- durch Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zugeführt werden.
Verfahren der Kapitalherabsetzung beachten
Wollen die Gesellschafter der Gesellschaft Vermögen entnehmen, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, müssen sie das gesetzlich normierte Verfahren der Kapitalherabsetzung einhalten.
Erst wenn auf jede Geldeinlage mindestens ein Viertel eingezahlt ist (zwingende Vorschrift) und der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen mindestens 12.500 EUR beträgt, darf die Anmeldung der neu gegründeten GmbH zur Eintragung in das Handelsregister erfolgen. Dadurch wird eine gewisse Aufbringung des Stammkapitals gewährleistet (Grundsatz der Kapitalaufbringung). Für die restlichen Bareinlagen kann in der Satzung eine Fälligkeitsregelung vorgesehen werden. Alternativ kann sie es dem Geschäftsführer erlauben, die Bareinlagen bei Bedarf abzufordern. Fehlt eine derartige Bestimmung, ist die Gesellschafterversammlung zur Einforderung der restlichen Bareinlagen befugt.
Einzahlungsbelege können nur bei besonderen Gründen verlangt werden
Das Registergericht kann Einzahlungsbelege über die Erbringung der Einklage nur dann verlangen, wenn besondere Gründe vorliegen, z. B. gegen den Gründer ein Insolvenzverfahren läuft oder aus anderen Gründen (Strafverfahren, Steuerstrafverfahren) Bedenken gegen die Person des Gründers bestehen. Der Gesellschafter sollte den Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlage sorgfältig aufbewahren, etwas um im Fall einer Insolvenz der GmbH gegenüber dem Insolvenzverwalter belegen zu können, dass er seine Stammeinlage eingezahlt hat.
Die Einlage des Stammkapitals kann durch Bareinlagen oder Sacheinlagen, erfolgen, wobei der einzelne Gesellschafter sowohl Stammeinlagen als auch daneben Bareinlagen erbringen kann.