Die Erfassung und die Zuordnung der Geschäftsvorfälle sollen periodengerecht erfolgen.

Zwingend ist die Zuordnung

  • zum jeweiligen Geschäftsjahr oder
  • zu einer nach Gesetz, Satzung oder Rechnungslegungszweck vorgeschriebenen kürzeren Rechnungsperiode.[2]

Kassenbewegungen sind täglich festzuhalten.[3]

Unbare Geschäftsvorfälle sind mindestens monatlich zu buchen.[4]

Um die Unveränderbarkeit[5] dieser erfassten Daten zu gewährleisten, muss die Buchführung festgeschrieben werden.

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) nennen keinen bestimmten Zeitrahmen, sondern verwenden den Begriff "zeitnah". Die Festschreibung richtet sich daher nach Sinn, Zweck und Vorgaben der Einzelgesetze. Daraus ergibt sich

  • eine monatliche Festschreibung für laufende Buchungen;[6]
  • eine Festschreibung analog der Umsatzsteuervoranmeldung.

Mit Einreichung der Bilanz sind dann sämtliche Buchungen, d. h. die unterjährigen wie die Abschlussbuchungen festzuschreiben.[7]

Ohne Festschreibung fehlt die Beweiskraft der Buchführung.[8]

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