Vertretungsbefugnis für den Geschäftsführer
(abstrakt anzugeben, z. B.:)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung sowie die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden, sodass sie befugt werden, die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertretung eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Dies gilt auch dann, wenn sich alle Geschäftsanteile in der Hand des Geschäftsführers oder daneben in der Hand der Gesellschaft vereinigt haben.
(ferner konkret anzugeben, z. B.:)
Ich, der Geschäftsführer [Name, Geburtsdatum, Wohnort], bin einzelvertretungsberechtigt, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Ich bin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. [Alternativ:] Ich, der Geschäftsführer [Name, Geburtsdatum, Wohnort] vertrete die Gesellschaft gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen. Solange ich alleiniger Geschäftsführer bin, vertrete ich die Gesellschaft allein.]
Als Geschäftsführer versichere ich/versichern wir, dass auf die Stammeinlage von EUR … ein Betrag von EUR … [oder der volle Betrag] eingezahlt worden ist und sich endgültig in meiner/unserer Verfügung befindet und das Stammkapital nur mit den mit der Gründung verbundenen Kosten der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, der Anmeldung und Eintragung der Gesellschaft beim im Handelsregister sowie den Veröffentlichungskosten bis zur Höhe von EUR … und im Übrigen durch keinerlei Verbindlichkeiten vorbelastet ist.
Ich versichere hiermit, dass keine Umstände vorliegen, die meiner Bestellung zum Geschäftsführer nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 GmbHG entgegenstehen. Im Einzelnen versichere ich, dass ich innerhalb der letzten fünf Jahre – wobei ich die Frist gemäß § 6 Abs. 2 Satz Nr. 3 GmbHG berechnet habe – nicht rechtskräftig wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener im Folgenden genannten Straftaten verurteilt worden bin:
- nach § 263 StGB (Betrug), § 263a (Computerbetrug), § 264 StGB (Subventionsbetrug), § 264a (Kapitalanlagebetrug), § 265b StGB (Kreditbetrug), § 265c StGB (Sportwettbetrug) und § 265d StGB (Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben), § 266 StGB (Untreue) oder § 266a StGB (Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
- nach den §§ 283–283 d StGB (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung),
- des Unterlassens der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung),
- wegen falscher Angaben nach § 82 GmbHG oder 399 AktG,
- wegen der unrichtigen Darstellung nach § 400 AktG, § 331 HGB, 346 UmwG oder § 17 PublG.
Ich versichere, dass ich auch im Ausland nicht wegen einer mit den genannten Taten vergleichbaren Straftat rechtskräftig verurteilt worden bin.
Ich versichere ferner, dass mir die Ausübung eines Berufs, Berufszweigs, Gewerbes oder Gewerbezweigs weder durch gerichtliches Urteil noch...