Danielle Bettinger, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung informiert auf ihrer Webseite über den Versand eines Informationsschreibens inklusive Ausfüllhilfe an alle Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks an. Die Informationsschreiben wurden im Zeitraum von Ende Mai bis Mitte Juli 2022 versandt. Die beigefügte Ausfüllhilfe enthält Geobasisdaten sowie weitere Informationen, die für die Abgabe der Feststellungserklärung notwendig sind. Ein Entwurf dieser Ausfüllhilfe ist ebenfalls auf der Behördenwebseite einsehbar.
Dem Entwurf zufolge sind die folgenden Daten Bestandteil der Ausfüllhilfe:
- Aktenzeichen,
- Lagebezeichnung,
- Gemarkung,
- Grundbuchblattnummer,
- Flurstückskennzeichen (Flur, Flurstückszähler und -nenner),
- amtliche Fläche,
- Miteigentumsanteil,
- Bodenrichtwert zum Stichtag 1.1.2022 mit Flächenangabe, Entwicklungszustand und Art der Nutzung.
Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, inklusive Wirtschaftsgebäude und verpachteten Ländereien erhielten im August 2022 ein gesondertes Schreiben. Die Ausfüllhilfe dieses Schreibens enthält die folgenden Daten:
- Aktenzeichen,
- Gemeinde
- Gemarkung
- Flurstückskennzeichen,
- amtliche Fläche,
- Art der Nutzung nach gesetzlicher Klassifizierung,
- Ertragsmesszahlen.
Eigentümer, die kein Informationsschreiben erhalten haben, können sich bei dem für sie zuständigen Finanzamt melden und ein Informationsschreiben nachfordern. Die Kontaktdaten der Bewertungsstellen werden auf der Internetseite angezeigt.
Zur Unterstützung bei der Erstellung der Feststellungserklärung stellt die Finanzverwaltung auf ihrer Webseite drei verschiedene Benutzeranleitungen für ELSTER zur Verfügung, die Schritt für Schritt durch die entsprechenden Erklärungsformulare in ELSTER führen. Es ist jeweils eine allgemeine Klickanleitung für das Ausfüllen der Erklärungsformulare in Elster und jeweils eine Klickanleitung für Wohnungseigentum und für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft verfügbar.
Außerdem finden sich auf der Homepage auch weiterführende Informationen für Grundstückseigentümer rund um die Erklärungsabgabe, häufig gestellte Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform, einen Info-Flyer sowie eine Info-Broschüre "Steuertipp- Grundsteuer-Reform".
Steuerpflichtige, die von der Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO Gebrauch machen möchten und ihre Feststellungserklärung nicht elektronisch über ELSTER erstellen und übermitteln können, finden außerdem auf der Webseite die amtlichen Erklärungsformulare als ausfüllbare PDF-Formulare sowie die entsprechenden Ausfüllanleitungen zum Ausdrucken.
Auf der Homepage findet man Erläuterungen zu den neuen Grundsteuerwert- und -messbescheiden (inklusive Musterbescheiden) welche dem Steuerpflichtigen die einzelnen Berechnungsschritte nachvollziehbarer. Auch wird die Auswirkung der beiden Bewertungsparameter Bodenrichtwert und Baujahr auf den Grundsteuermessbetrag anhand von Vergleichsberechnungen veranschaulicht.