Danielle Bettinger, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
Das Saarland setzt dem Grunde nach das Bundesgrundsteuermodell um, wendet aber auf Grundlage des Saarländischen Grundsteuergesetzes eigene Steuermesszahlen im Bereich der Grundsteuer B (Grundvermögen) an. Die Eigentümer mit Grundbesitz im Saarland müssen letztlich die gleichen Angaben in ihren Feststellungserklärungen machen, wie sie auch für Grundbesitz in anderen Bundesmodellländern erforderlich sind.
Auf der themenbezogenen Webseite der saarländischen Finanzverwaltung erhalten interessierte Personen allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform, zum Saarländischen Grundsteuergesetz und zu den Kontaktdaten der zuständigen Bewertungsfinanzämter.
Die Eigentümer von saarländischem Grundbesitz haben Ende Juni 2022 ein Informationsschreiben erhalten, welches durch ein Datenblatt ergänzt wurde. Das Schreiben wurde sowohl an Grundstückseigentümer als auch an Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs versandt. Inhalt des beigefügten Datenblattes sind die wichtigsten grundstücksbezogenen Daten, die für das Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte benötigt werden.
Das Datenblatt gibt Aufschluss über folgende Angaben:
- Aktenzeichen,
- Lagebezeichnung,
- Gemarkung,
- Flurstückskennzeichen (Flur, Flurstückszähler und -nenner),
- Fläche des Flurstücks,
- Bodenrichtwert zum Stichtag 1.1.2022 (nur bei Grundvermögen) und
- Ertragsmesszahl (nur bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen).
Das Informationsschreiben ist als Serviceangebot zu verstehen und die Daten müssen von den Eigentümern vor Übernahme in die Feststellungserklärung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.
Der für die Feststellung des Grundsteuerwerts von Grundstücken (Grundvermögen) maßgebliche Bodenrichtwert auf den Stichtag 1.1.2022 kann außerdem auf der Webseite des saarländischen Geoportals in der Anwendung "Grundsteuerviewer" kostenlos abgerufen werden. Die Bodenrichtwerte können über die Adresssuche oder die Flurstückssuche abgerufen werden. Die Werte sollen dort dauerhaft abrufbar sein.
Als weitere Unterstützung bei der Erklärungsabgabe stehen außerdem auf der Webseite der Finanzverwaltung beispielhafte Ausfüllanleitungen für die Erstellung einer Feststellungserklärung für ein Einfamilienhaus (Eigentümer im Beispiel: eine Erbengemeinschaft), für Wohnungseigentum und für land- und forstwirtschaftliche Flächen zum Download bereit, die Schritt für Schritt durch die Erklärungsformulare in ELSTER führen und Hinweise zu den abgefragten Daten enthalten.
Auf der Webseite finden sich außerdem allgemeine Informationen zur Erklärungspflicht, zum Besteuerungsverfahren und zur Grundsteuer, die Zuständigkeiten und die Kontaktdaten der für die Bewertung zuständigen Finanzämter im Saarland und eine Übersicht häufig gestellter Fragen zum Informationsschreiben und zur Abgabe der Feststellungserklärung. Außerdem wird über die Anzeigepflichten informiert, denen Eigentümer künftig bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, welche sich auf die Grundsteuerfestsetzung auswirken könnten, nachkommen müssen.
Steuerpflichtige, die von der Härtefallregelung des § 150 Abs. 8 AO Gebrauch machen möchten und ihre Feststellungserklärung nicht elektronisch über ELSTER erstellen und übermitteln können, finden außerdem auf der Webseite die amtlichen Erklärungsformulare als ausfüllbare PDF-Formulare sowie die entsprechenden Ausfüllanleitungen zum Ausdrucken.