Anwendung des Rabattfreibetrags
Arbeitnehmer AN ist bei einer Metzgerei beschäftigt. Im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses erhält er nach den Regelungen im Arbeitsvertrag neben dem Barlohn monatlich einen Gutschein zum Bezug von vordefinierten Wurst- und Fleischwaren im Wert von max. 25 EUR. Er braucht nichts dazuzuzahlen.
Der Arbeitgeber kann wie folgt abrechnen:
Im Laden wird das dem AN gelieferte Produkt mit ausgezeichnet bzw. Dritten zum Verkauf angeboten |
25 EUR |
Die jährliche Abgabe an den AN beträgt |
300 EUR |
Keine Preisminderung von 4 %, da Betragsangabe auf Gutschein |
0 EUR |
Als Endverkaufspreis an Dritte gelten |
300 EUR |
Abzüglich Aufzahlung des AN |
0 EUR |
Verbleibende Zuwendung des AG an den AN |
300 EUR |
Freibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG |
1.080 EUR |
Überschreitender Betrag = steuerpflichtiger Arbeitslohn |
0 EUR |
Damit ist die Zuwendung lohn- und sozialversicherungsfrei.
Für die Umsatzsteuer handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz (Arbeitsleistung gegen Lieferung der Fleisch- und Wurstwaren). Hierbei ist der Wert von 300 EUR als Bruttowert anzusehen, aus dem die Umsatzsteuer zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage herauszurechnen ist. Im vorliegenden Fall entsteht also eine Umsatzsteuer i. H. v. (7/107 v. 300 EUR =) 20 EUR.
Zu beachten ist die Mindestbemessungsgrundlage die u. U. zur Berechnung der Umsatzsteuer aus einer höheren Bemessungsgrundlage führen kann.
Buchung des Arbeitgebers
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
4140 |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei |
300 |
8945 |
Erlöse aus Warenabgaben an Personal |
280 |
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Umsatzsteuer |
20 |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag EUR |
6130 |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei |
300 |
4670 |
Erlöse aus Warenabgaben an Personal |
280 |
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Umsatzsteuer |
20 |
Es liegt keine umsatzsteuerfreie Aufmerksamkeit vor, da die Zuwendungen nicht gelegentlich, sondern regelmäßig erfolgen.