Zusammenfassung
Mit einer Gutschrift kann wie mit einer Rechnung im normalen Geschäftsverkehr abgerechnet werden. Dieser Beitrag informiert darüber, wann eine "echte" Gutschrift als Rechnungsersatz vorliegt, welche Voraussetzungen eine Gutschrift erfüllen muss, welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen sich aus unrichtigen Gutschriften ergeben und wie die korrekte Buchung aussieht.
§ 13b, § 14 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 6, § 14a Abs. 5 und Abs. 6, § 14c, § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1 und Abs. 2, § 19 Abs. 1, § 25a Abs. 1 und Abs. 3 UStG
Abschn. 13b.14 Abs. 1, Abschn. 14.3, Abschn. 14.11 Abs. 1 und Abs. 2, Abschn. 14c.1 Abs. 5 und Abs. 19, Abschn. 14c.2 Abs. 2, Abschn. 15.2 Abs. 1, Abschn. 15.2a Abs. 1, Abs. 5 und Abs. 9 UStAE
BMF, Schreiben v. 30.6.2020, III C 2 – S 7030/20/10009 :004 (Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1.7.2020)
EuGH, Urteil v. 15.7.2010, C-368/09
BFH, Urteil v. 19.5.1993, V R 110/88
BFH, Urteil v. 23.4.1999, V R 13/92
BFH, Urteil v. 21.10.1999, V R 94/98
BFH, Urteil v. 16.3.2017, V R 27/16 (nv)
BFH, Urteil v. 21.6.2018, V R 28/16
1 Gutschrift als Rechnung
Mit Gutschriften kann über
- ausgeführte steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen,[1]
- Vorauszahlungen (für künftige Lieferungen und sonstige Leistungen)[2] oder
- Teilleistungen
abgerechnet werden.
Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis
Winzer Meier aus Breisach liefert am 8.5. Trauben vom Kaiserstuhl an den Gemüseeinzelhändler Weber. Weber stellt Meier eine Gutschrift aus: Nettopreis 1.000 EUR zzgl. 7 % Umsatzsteuer (70 EUR). Meier und Weber sind beide regelversteuernde Unternehmer.
Weber bucht wie folgt:
Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Wareneinkauf
Konto SKR 03 Soll |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
3300 | Wareneingang 7 % Vorsteuer | 1.070 | |||
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.070 |
Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Wareneinkauf
Konto SKR 04 Soll |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
5300 | Wareneingang 7 % Vorsteuer | 1.070 | |||
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.070 |
Das Konto "Wareneingang 7 % Vorsteuer" ist ein Automatikkonto. Die Vorsteuer wird automatisch auf das entsprechende Vorsteuerkonto gebucht.
Für Meier stellt die Lieferung einen ganz gewöhnlichen Umsatz dar. Er bucht:
Buchungsvorschlag SKR 03: Buchung Warenverkauf
Konto SKR 03 Soll |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 03 Haben |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.070 | |||
8300 | Erlöse 7 % Umsatzsteuer | 1.070 |
Buchungsvorschlag SKR 04: Buchung Warenverkauf
Konto SKR 04 Soll |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
Konto SKR 04 Haben |
Konten-Bezeichnung | Betrag EUR |
---|---|---|---|---|---|
1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.070 | |||
4300 | Erlöse 7 % Umsatzsteuer | 1.070 |
Das Konto "Erlöse 7 % Umsatzsteuer" ist ein Automatikkonto, d. h. hier wird die Umsatzsteuer automatisch aus den Erlösen herausgerechnet.
2 Wann berechtigt eine Gutschrift zum Vorsteuerabzug?
Damit eine Gutschrift als Rechnungsersatz zum Vorsteuerabzug berechtigt, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muss zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung berechtigt sein.[1]
Die Lieferung oder sonstige Leistung muss im Rahmen des Unternehmens des Leistenden erfolgt sein.
- Zwischen dem Aussteller (Leistungsempfänger) und dem Empfänger der Gutschrift (Leistender) muss Einverständnis darüber bestehen, dass mit einer Gutschrift über die Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird (es darf kein Widerspruch des Gutschriftempfängers vorliegen).[2]
- Das Abrechnungsdokument muss zwingend mit dem Wort "Gutschrift" bezeichnet sein.[3]
Die Gutschrift muss folgende Angaben enthalten:[4]
- den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers
- den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers
- die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
- den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Nummer
- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (Betrag ohne Umsatzsteuer, also Nettobetrag)
- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag (dieser Steuerbetrag ist gesondert auszuweisen) sowie den angewandten Steuersatz; der Gutschriftsendbetrag ist für den Vorsteuerabzug nicht erforderlich.
- die Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers, unter welcher dieser beim Finanzamt erfasst ist; d. h. der Unternehmer, der per Gutschrift abrechnet, muss sich die Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistenden besorgen.
- Hinweis auf die Steuerfreiheit, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung umsatzsteuerfrei ist.
- Die Gutschrift muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Lieferung od...
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