Soweit der Heilberufler für seine steuerfreien Ausgangsumsätze Eingangsumsätze tätigt, erhält er hieraus keinen Vorsteuerabzug (Vorsteuerabzug/Ausschluss).
Entfallen jedoch die Eingangsumsätze auf steuerpflichtige Ausgangsumsätze, ist der Vorsteuerabzug insoweit unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG zulässig. Da viele Praxisgeräte, PCs usw. für beide Tätigkeiten genutzt werden, muss ggf. eine Vorsteueraufteilung vorgenommen werden.
Zu beachten ist bei Heilberuflern jedoch immer die Kleinunternehmerregelung.[1]
S. Abschnitt 1.4.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen