Die A-AG ist ein Zuliefererbetrieb in der Automobilbranche und stellt im Geschäftsjahr 01 erstmals eine Werkzeugmaschine, die in der eigenen Produktion eingesetzt werden soll, auf eigene Rechnung und Gefahr her. Die Arbeitsleistung wird von eigenen Mitarbeitern erbracht unter Verwendung von Materialien mit Anschaffungskosten von insgesamt 50.000 EUR, die die A-AG von externen Zulieferern beschafft und bei der Berechnung der Herstellungskosten als Materialeinzelkosten berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Beschaffung der Materialien werden diese auf dem Konto "Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" gebucht:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3000/5100 |
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
50.000 |
1200/1800 |
Bank |
59.500 |
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
9.500 |
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An Fertigungseinzelkosten, Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten sind insgesamt 70.000 EUR angefallen. Damit ergibt sich für die Bewertung der hergestellten Maschine eine handelsrechtliche Wertuntergrenze der Herstellungskosten i. H. v. 120.000 EUR.
Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten am Ende des Geschäftsjahres 01 ermittelt die A-AG die angemessenen Kosten der Verwaltung und die angemessenen Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen, die auf die Herstellung dieser Maschine entfallen, mit einem Betrag von 10.000 EUR. Die A-AG hat das handelsrechtlich und steuerrechtlich einheitlich auszuübende Wahlrecht, die 10.000 EUR
- unmittelbar als Aufwand zu erfassen oder
- als Teil der Herstellungskosten (Wahlbestandteile) zu aktivieren. Im Falle der vollen Aktivierung entsprechen die Herstellungskosten der handelsrechtlichen und steuerlichen Wertobergrenze der Herstellungskosten.
Die A-AG entscheidet sich gegen die Ausübung des Wahlrechts und für die Aktivierung der Maschine lediglich in Höhe der Wertuntergrenze i. H. v. 120.000 EUR auf dem Konto "Maschinen". Die Aktivierungsbuchung führt die A-AG nach der Nettomethode durch, da der Anteil von fremdbezogenem Material erheblich ist. Weiterhin berücksichtigt die A-AG, dass die für die Herstellung der Maschine beschafften Materialien im Zuge der laufenden Buchhaltungsarbeiten bereits auf dem Konto "Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" aufwandswirksam erfasst wurden.
Buchung zur Aktivierung der im Rahmen der Herstellung der Maschine eingesetzten, fremdbezogenen Materialien am 31.12.01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0210/0440 |
Maschinen |
50.000 |
3000/5100 |
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
50.000 |
Buchung zur Aktivierung der im Rahmen der Herstellung der Maschine eingeflossenen Eigenleistungen am 31.12.01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0210/0440 |
Maschinen |
70.000 |
8990/4820 |
Andere aktivierte Eigenleistungen |
70.000 |
Damit werden für die hergestellte Maschine Herstellungskosten i. H. v. 120.000 EUR aktiviert, die die Grundlage für die Berechnung der Abschreibung über die Nutzungsdauer bilden.