Buchung von Fördergeldern – Zuschüssen

Diese Frage wurde der Fachredaktion gestellt:
Wir haben für ein Entwicklungsprojekt einen Investitionszuschuss vom Bund erhalten. Können Sie mir sagen, auf welches Konto ich diese Zahlungen verbuchen muss?
Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse können auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsgutes übertragen werden. Das heißt, die Buchung erfolgt gegen das Konto der Investition (z. B. 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04) an 0210 (SKR 03) bzw. 0440 (SKR 04) Maschinen).
Handelsrechtlich kann auch ein nachfolgend aufzulösender, passiver Sonderposten (z.B. Konto in der Buchführung „Sonderposten für Zuschüsse“ 0948 (SKR 03) bzw. 2998 (SKR 04)) erfasst werden bzw. bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch eine erfolgswirksame Vereinnahmung erfolgen.
Grundsätzlich ist aber gegenüber der erfolgswirksamen Ertragserfassung die Absetzung von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bevorzugen. Dies mindert die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung und ist somit auch erfolgswirksam über die Zeit der Nutzung.
Steuerlich dagegen ist neben der Absetzung von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nur die Erfassung als Betriebseinnahme erlaubt. Die Zahlungen erhöhen bei dieser Buchungsweise die Betriebseinnahmen (z. B. Konto in der Buchführung "Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)" 2743 (SKR 03) bzw. 4975 (SKR 04)). Ein passiver Sonderposten ist steuerrechtlich nicht erlaubt.
Beachten Sie bitte: Ein unterschiedlicher Ausweis in Handels- und Steuerbilanz führt dazu, dass die tatsächliche Steuerbelastung nicht dem Gewinn in der Handelsbilanz entspricht, sodass ggf. latente Steuern auszueisen sind.
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Zur Steuerfreiheit weitere Recherche notwendig
Fördergelder sind nur dann steuerfrei, wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, aus der die Steuerfreiheit abgeleitet werden kann. Ob die Zahlung im konkreten Fall steuerfrei ist, kann aufgrund der vorliegenden Angaben nicht beurteilt werden.
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