rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Höhe des Streitwertes bei einem Rechtsstreites wegen Nichtbestehens der Steuerberaterprüfung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Streitwert eines Rechtsstreites um das Bestehen der Steuerberaterprüfung beträgt 100.000 DM bzw. 50.000 €.

2. Der Streitwert reduziert sich auf 50.000 DM bzw. 25.000 €, wenn für die Prüfung noch eine Wiederholungsmöglichkeit besteht.

3. Eine weitere Herabsetzung des Streitwertes kommt nur in Betracht, wenn der Bewerber bereits als Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer tätig ist.

 

Normenkette

GKG § 13 Abs. 1

 

Streitjahr(e)

2001

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Höhe des Streitwertes in einem Rechtsstreit wegen Nichtbestehens der Steuerberaterprüfung.

 

Entscheidungsgründe

Seit dem Beschluss vom 2.4.2001 (13 Ko 1200/01, EFG 2001, 1073) legt der Senat einen Streitwert von 100.000,-- DM zugrunde, wenn das Bestehen der Steuerberaterprüfung streitig ist. Dieser Wert reduziert sich auf 50.000,-- DM, wenn für die Prüfung noch eine Wiederholungsmöglichkeit besteht, wie im vorliegenden Streitfall. Eine weitere Herabsetzung, weil der Bewerber bereits als Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer arbeitet und somit die wirtschaftliche Bedeutung am Bestehen der Prüfung geringer ist, kommt hingegen nicht in Betracht, weil die Klägerin keiner dieser Berufsgruppen angehört. Insoweit liegt der Sachverhalt anders, als in dem vom Beklagten in Bezug genommenen Verfahren 13 K 2844/01.

Aufgrund der zwischenzeitlichen Währungsumstellung ist nunmehr anstelle des bisherigen Wertes von 50.000,-- DM von einem Streitwert von 25.000,-- € auszugehen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1053137

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