rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Veräußerung eines Gesellschaftsanteils durch den Nachlasspfleger innerhalb der fünfjährigen Sperrfrist
Leitsatz (redaktionell)
- Der Wegfall des Freibetrages und des verminderten Wertansatzes gemäß § 13 a Abs. 5 ErbStG tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das begünstigt erworbene Betriebsvermögen bzw. der Geschäftsanteil veräußert oder der Betrieb aufgegeben wurde.
- Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs dieser Vorschrift durch eine teleologische Reduktion auf Fälle der freiwilligen Veräußerung oder Betriebsaufgabe durch den Erwerber ist nicht geboten.
- Die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer zum Nachlass gehörenden GmbH u. Co KG durch den Nachlasspfleger ist eine schädliche Verfügung über den Geschäftsanteil i.S.d. § 13a Abs. 5 ErbStG, die sich die Erben zurechnen lassen müssen.
Normenkette
ErbStG § 13a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 5 Nrn. 1, 4; BGB § 1960 Nr. 2, §§ 1915, 1812 Nr. 1, § 1829 Abs. 1
Streitjahr(e)
1999
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Berücksichtigung des Freibetrages nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sowie den verminderten Wertansatz gemäß § 13 a Abs. 2 ErbStG für einen zum Nachlass gehörenden in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betriebenen Gewerbebetrieb und entsprechende Herabsetzung der Erbschaftssteuer auf den Erwerb von Todes wegen nach seiner Großmutter G (Erblasserin).
Der Kläger ist neben seinen Eltern und seinem Bruder zu einem Viertel Erbe nach der am ...1999 verstorbenen Erblasserin aufgrund deren letztwilligen Verfügung vom ...1998.
Die Erblasserin war ihrerseits aufgrund des gemeinschaftlichen Erbscheins (1) des Amtsgerichts … vom ...2002 neben ihrem Sohn, dem Vater des Klägers, Erbin nach ihrer am ...1997 verstorbenen Tochter T, die wiederum aufgrund des Erbscheins (2) des Amtsgerichts … vom ...2002 Alleinerbin nach ihrem ebenfalls am ...1997 … vor ihr verstorbenen Ehemann war.
…
Mit Beschluss vom ...1997 bestellte das Amtsgericht … für den Nachlass der Eheleute … einen Nachlasspfleger mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie Ermittlung der Erben.
Zum Nachlass der Eheleute T gehörte ein in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG betriebener Gewerbebetrieb, dessen Steuerwert auf den Todestag … in Höhe von … DM für die KG und in Höhe von … DM für die Komplementär-GmbH ermittelt wurde. Für den Zeitpunkt des Todes der Erblasserin wurde der Steuerwert des Betriebsvermögens für die KG in Höhe von … DM und für die GmbH in Höhe von … DM ermittelt.
Der Nachlasspfleger veräußerte mit notariellem Kaufvertrag vom ...2000 den Gewerbebetrieb zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt … DM. Von dem Kaufpreis entfielen … DM auf die KG und … DM auf die Komplementär-GmbH. Das Amtsgericht … genehmigte mit Beschluss vom ...2000 die Erklärungen des Nachlasspflegers im vorgenannten Kaufvertrag.
Der Beklagte setzte mit Erbschaftsteuerbescheiden vom ...8.2003 gegenüber dem Vater des Klägers als Rechtsnachfolger für T nach deren verstorbenen Ehemann, für die Erblasserin und für ihn selbst nach der verstorbenen T jeweils Erbschaftssteuer fest. Hiergegen wurden Anträge auf schlichte Änderung gestellt, mit denen die Berücksichtigung des Freibetrages und des verminderten Wertansatzes nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 ErbStG für den zum Nachlass gehörenden Gewerbebetrieb beantragt wurde. Der Beklagte lehnte mit Verfügung vom ...11.2004 diese Anträge ab. Gleichzeitig erließ er aus anderen Gründen geänderte Erbschaftsteuerbescheide. Mit Bescheiden ebenfalls vom ...11.2004 setzte der Beklagte gegenüber den Erben nach der Erblasserin erstmals Erbschaftssteuer fest. Die gegenüber dem Kläger festgesetzte Erbschaftssteuer betrug … € (… DM).
Vom seinerzeitigen Bevollmächtigten wurde gegen sämtliche Bescheide vom ...11.2004 Einspruch eingelegt. Nachdem in den Einspruchsverfahren zunächst im Wesentlichen über die Berücksichtigung von Steuerschulden der Eheleute T und der Erblasserin, die Bewertung des Betriebsvermögens des zum Nachlass gehörenden Gewerbebetriebes und die Gewährung des Freibetrages und des verminderten Wertansatzes des Betriebsvermögens des Gewerbebetriebes gestritten wurde, erließ der Beklagte am ...7.2009 erneut geänderte Erbschaftsteuerbescheide. Darin berücksichtigte er in Abstimmung mit dem Prozessbevollmächtigten des Klägers und der übrigen Steuerpflichtigen die während der Einspruchsverfahren auf den Zeitpunkt des Todestages der Erblasserin und ihrer Tochter ermittelten Werte der KG und der GmbH sowie Einkommensteuerschulden der Eheleute T und der Erblasserin sowie Erbschaftssteuerschulden der Erblasserin nach T als Nachlassverbindlichkeiten. Die für den Kläger festgesetzte Erbschaftsteuer betrug … € (… DM).
Daraufhin beschränkte der Prozessbevollmächtigte des Klägers und der übrigen Steuerpflichtigen mit Schriftsatz vom 10.8.2009 die Einsprüche auf die Nichtgewährung des Freibetrages und des verminderten Wertansatzes für das
Betriebsvermögen des zum Nachlass gehörenden Gewerbebetriebes.
Mi...