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Durch das 2008 beschlossene Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) wurde das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) eingeführt sowie u. a. steuerliche Änderungen. Dadurch soll die Finanzierung junger, mittelständischer Unternehmen erleichtert werden.[1]

[1] BGBl. I 2008, S. 1672; das Gesetz ist in weiten Teilen am 19.8.2008 und damit nicht, wie ursprünglich diskutiert, rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft getreten, Art. 8 Abs. 1 MoRaKG.

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