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Durch das 2008 beschlossene Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) wurde das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) eingeführt sowie u. a. steuerliche Änderungen. Dadurch soll die Finanzierung junger, mittelständischer Unternehmen erleichtert werden.[1]
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