Das Unternehmen hat im Anhang Folgendes anzugeben:

 

(a)

die Dividendenzahlungen des Unternehmens, die vorgeschlagen oder beschlossen wurden, bevor der Abschluss zur Veröffentlichung freigegeben wurde, die aber nicht als Ausschüttungen an die Eigentümer während der Periode im Abschluss bilanziert wurden, sowie den Betrag je Anteil; und

 

(b)

den Betrag der kumulierten noch nicht bilanzierten Vorzugsdividenden.

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