Der Gesamtbetrag der während einer Periode gezahlten Zinsen wird in der Kapitalflussrechnung angegeben unabhängig davon, ob der Betrag als Aufwand

[anzuwenden ab 21.12.2008:][1] im Gewinn oder Verlust

[anzuwenden bis 20.12.2008:] in der Gewinn- und Verlustrechnung

erfasst oder gemäß der alternativ zulässigen Methode aus IAS 23 Fremdkapitalkosten aktiviert wird.

[1] Geändert durch Verordnung/EG 1274/2008.

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