Die International Financial Reporting Standards verlangen oder erlauben die Erfassung bestimmter Posten im sonstigen Ergebnis. Beispiele solcher Posten sind:

 

a)

eine Änderung im Buchwert infolge einer Neubewertung von Sachanlagen (siehe IAS 16) und

 

b)

[gestrichen]

 

c)

Währungsdifferenzen infolge einer Umrechnung des Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs (siehe IAS 21).

 

d)

[gestrichen]

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