Entscheidet sich ein Mutterunternehmen nach Paragraph 4 von IFRS 10, keinen Konzernabschluss aufzustellen, und stellt es stattdessen einen Einzelabschluss auf, so muss dieser folgende Angaben enthalten:
c) |
eine Beschreibung der Bilanzierungsmethode der unter (b) aufgeführten Beteiligungen. |
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