Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte, hat ein Unternehmen mindestens die folgenden Anhaltspunkte zu berücksichtigen:
Externe Informationsquellen
d) |
Der Buchwert des Nettovermögens des Unternehmens ist größer als seine Marktkapitalisierung. |
Interne Informationsquellen
e) |
Es liegen Anhaltspunkte für eine Überalterung oder einen physischen Schaden eines Vermögenswerts vor. |
g) |
Das interne Berichtswesen liefert Anhaltspunkte dafür, dass die wirtschaftliche Ertragskraft eines Vermögenswerts schlechter ist oder sein wird als erwartet. |
Dividende von einem Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen
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