In die Schätzungen der künftigen Cashflows sind die folgenden Elemente einzubeziehen:

 

(a)

Prognosen der Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts;

 

(b)

Prognosen der Mittelabflüsse, die notwendigerweise entstehen, um Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts zu erzielen (einschließlich der Mittelabflüsse zur Vorbereitung des Vermögenswerts für seine Nutzung), die direkt oder auf einer vernünftigen und stetigen Basis dem Vermögenswert zugeordnet werden können; und

 

(c)

Netto-Cashflows, die ggf. für den Abgang des Vermögenswerts am Ende seiner Nutzungsdauer eingehen (oder gezahlt werden).

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