In die Schätzungen der künftigen Zahlungsströme sind die folgenden Elemente einzubeziehen:

 

a)

Prognosen der Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts,

 

b)

Prognosen der Mittelabflüsse, die notwendigerweise entstehen, um Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts zu erzielen (einschließlich der Mittelabflüsse zur Vorbereitung des Vermögenswerts für seine Nutzung) und die dem Vermögenswert einzeln oder auf einer angemessenen und stetigen Basis zugeordnet werden können, und

 

c)

Netto-Zahlungsströme, die ggf. für den Abgang des Vermögenswerts am Ende seiner Nutzungsdauer eingehen (oder gezahlt werden).

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