Der Restwert eines immateriellen Vermögenswerts mit begrenzter Nutzugsdauer ist mit null anzusetzen, es sei denn, dass
a) |
eine Verpflichtung seitens einer dritten Partei besteht, den Vermögenswert am Ende seiner Nutzungsdauer zu erwerben, oder |
b) |
ein aktiver Markt (gemäß Definition in IFRS 13) für den Vermögenswert besteht und
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