Die Anschaffungskosten eines gesondert erworbenen immateriellen Vermögenswerts umfassen

 

a)

den Erwerbspreis einschließlich Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzsteuern nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti und

 

b)

Kosten, die der Vorbereitung des Vermögenswerts auf die beabsichtigte Nutzung einzeln zugeordnet werden können.

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