Die Anschaffungskosten eines gesondert erworbenen immateriellen Vermögenswertes umfassen:
(a) |
den Erwerbspreis einschließlich Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzsteuern nach Abzug von Rabatten, Boni und Skonti; und |
(b) |
direkt zurechenbare Kosten für die Vorbereitung des Vermögenswerts auf seine beabsichtigte Nutzung. |
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