Ein Unternehmen hat in der Berichtsperiode, in der ein langfristiger Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) entweder als zur Veräußerung gehalten eingestuft oder veräußert wurde, im Anhang Folgendes anzugeben:
a) |
eine Beschreibung des langfristigen Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe), |
d) |
gegebenenfalls das berichtspflichtige Segment, in dem der langfristige Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente ausgewiesen wird. |
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