Für jede Risikoart in Verbindung mit Finanzinstrumenten hat ein Unternehmen Folgendes anzugeben:
a) |
Umfang und Ursache der Risiken, |
b) |
seine Ziele, Richtlinien und Prozesse zur Steuerung dieser Risiken und die zur Bewertung der Risiken eingesetzten Methoden und |
c) |
etwaige Änderungen bei (a) oder (b) gegenüber der vorangegangenen Periode. |
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