Für jede Risikoart in Verbindung mit Finanzinstrumenten hat ein Unternehmen folgende Angaben zu machen:

 

(a)

Umfang und Ursache der Risiken;

 

(b)

seine Ziele, Methoden und Prozesse zur Steuerung dieser Risiken und die zur Bewertung der Risiken eingesetzten Methoden; und

 

(c)

etwaige Änderungen von (a) oder (b) gegenüber der vorhergehenden Periode.

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