Für jede Risikoart in Verbindung mit Finanzinstrumenten hat ein Unternehmen folgende Angaben zu machen:
(a) |
Umfang und Ursache der Risiken; |
(b) |
seine Ziele, Methoden und Prozesse zur Steuerung dieser Risiken und die zur Bewertung der Risiken eingesetzten Methoden; und |
(c) |
etwaige Änderungen von (a) oder (b) gegenüber der vorhergehenden Periode. |
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