[Paragraf 4 anzuwenden ab 1.1.2016:][1]Ein Unternehmen, das Mutterunternehmen ist, muss einen Konzernabschluss erstellen. Dieser IFRS ist mit folgenden Ausnahmen auf alle Unternehmen anzuwenden:
b) |
[gestrichen] |
c) |
[gestrichen] |
[Paragraf 4 anzuwenden bis 30.12.2016:] Ein Unternehmen, das Mutterunternehmen ist, muss einen Konzernabschluss
[Anzuwenden ab 1.1.2014:][2] erstellen
[Anzuwenden bis 30.12.2014:] vorlegen.
Dieser IFRS ist mit folgenden Ausnahmen auf alle Unternehmen anzuwenden:
(a) |
Ein Mutterunternehmen braucht keinen Konzernabschluss zu erstellen, wenn es sämtliche nachfolgende Bedingungen erfüllt:
|
(b) |
Versorgungspläne für Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder andere langfristige Versorgungspläne für Arbeitnehmer, auf die IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer angewendet wird. |
(c)[3] |
eine Investmentgesellschaft braucht keinen Konzernabschluss zu erstellen, wenn sie gemäß Paragraph 31 dieses IFRS all ihre Tochterunternehmen ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten muss. |
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