Ein gemeinschaftlich Tätiger erfasst im Zusammenhang mit seinem Anteil an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit
a) |
seine Vermögenswerte, einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten, |
b) |
seine Schulden, einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich eingegangenen Schulden, |
c) |
seine Erlöse aus dem Verkauf seines Anteils an den Erzeugnissen oder Leistungen der gemeinschaftlichen Tätigkeit, |
d) |
seinen Anteil an den Erlösen aus dem Verkauf der Erzeugnisse oder Leistungen der gemeinschaftlichen Tätigkeit und |
e) |
seine Aufwendungen, einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich entstandenen Aufwendungen. |
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