Bei der Bestimmung, ob der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz dem Transaktionspreis entspricht, hat ein Unternehmen die für die Transaktion und die für den Vermögenswert oder die Schuld charakteristischen Faktoren zu berücksichtigen. Trifft eine der folgenden Bedingungen zu, könnte es sein, dass der Transaktionspreis nicht den beim erstmaligen Ansatz beizulegenden Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld repräsentiert:
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