Das Unternehmen hat Angaben zu den Methoden, Eingangsparametern und Annahmen zu machen, die herangezogen werden, um
b) |
zu beurteilen, ob eine Schätzung der variablen Gegenleistung Einschränkungen unterliegt, |
d) |
Rücknahme-, Rückerstattungs- und ähnliche Verpflichtungen zu bewerten. |
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