Die Kosten des Nutzungsrechts umfassen
a) |
a) den Betrag, der sich aus der in Paragraph 26 beschriebenen erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt, |
b) |
b) alle bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize, |
c) |
c) alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten und |
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