Der Leasingnehmer hat für die Berichtsperiode die folgenden Beträge anzugeben:
a) |
Abschreibungen für das Nutzungsrecht nach Gruppen zugrunde liegender Vermögenswerte, |
b) |
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, |
c) |
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nach Paragraph 6 bilanziert werden; der Aufwand für Leasingverhältnisse mit maximal einmonatiger Laufzeit muss darin nicht enthalten sein, |
e) |
Aufwand für variable Leasingzahlungen, die in die Bewertung dieser Leasingverbindlichkeiten nicht einbezogen wurden, |
f) |
Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten, |
g) |
die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse, |
h) |
Zugänge bei den Nutzungsrechten, |
i) |
Gewinne und Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen und |
j) |
Buchwerte der Nutzungsrechte am Ende der Berichtsperiode nach Gruppe zugrunde liegender Vermögenswerte. |
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