Ein Leasingnehmer hat für die Berichtsperiode folgende Beträge anzugeben:
a) |
Abschreibungsbetrag für das Nutzungsrecht nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte; |
b) |
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten; |
c) |
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nach Paragraph 6 bilanziert werden. Darin nicht enthalten sein muss der Aufwand für Leasingverhältnisse mit maximal einmonatiger Laufzeit; |
e) |
den nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogenen Aufwand für variable Leasingzahlungen; |
f) |
Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten; |
g) |
die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse; |
h) |
Zugänge zu Nutzungsrechten; |
i) |
Gewinne und Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen; und |
j) |
Buchwert des Nutzungsrechts am Ende der Berichtsperiode nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte. |
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