Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Entgeltlicher Erwerb
- Bestimmung der Entwicklungskosten bei Ausübung des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechts
- Unterschiedliche Abschreibung in den Folgejahren
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände |
0043 |
0143 |
|
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
EDV-Software |
0044 |
0144 |
|
Lizenzen und Franchiseverträge |
0046 |
0145 |
|
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte |
0046 |
0146 |
|
Rezepte, Verfahren, Prototypen |
0047 |
0147 |
|
Immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung |
0048 |
0148 |
|
|
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0010 |
0100 |
|
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
Konzessionen |
0015 |
0110 |
|
Gewerbliche Schutzrechte |
0020 |
0120 |
|
Ähnliche Rechte und Werte |
0025 |
0130 |
|
EDV-Software |
0027 |
0135 |
|
Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten |
0030 |
0140 |
|
So kontieren Sie richtig!
Immaterielle Vermögensgegenstände, die ein Unternehmer entgeltlich erworben hat und die dem Unternehmen dauerhaft dienen, müssen sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz im Anlagevermögen ausgewiesen werden. Beim Erwerb kann wie folgt gebucht werden (Buchungsvorschlag):
Konto Soll |
Konto Haben |
Bestandskonto für entgeltlich erworbene (angeschaffte) immaterielle Wirtschaftsgüter (SKR 03: 0010-0030; SKR 04: 0100-0140) |
Kreditor |
Vorsteuer |
|
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 2 EStG nicht ausgewiesen werden. Davon abweichend besteht handelsrechtlich nach § 248 Abs. 2 HGB ein Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Durch die Ausübung des Aktivierungswahlrechts in der Handelsbilanz ergeben sich Unterschiede zur Steuerbilanz.
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Eine GmbH gestaltet Ihre Website neu und lässt einen Internetshop durch eine Internetagentur programmieren
Eine GmbH gestaltet im Jahr 01 ihre Website neu. Der GmbH entstehen dabei die in der folgenden Tabelle aufgeführten Aufwendungen (alle Werte netto).
a) |
Aufwand für eine externe Social-Media-Agentur für eine Machbarkeitsstudie, die Definition der Software-/Hardwareanforderungen und die Konzeption einer Software für einen Internetverkaufsshop. Die Vergütung erfolgte nach angefallenen Stunden auf Basis eines Dienstvertrags. Die Projektleitung liegt bei der GmbH. |
14.520 EUR |
b) |
Aufwand für Programmierung und Test einer Webapplikation zum Betrieb eines Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen. Die Leistungen werden nach den zuvor (unter a)) definierten Anforderungen durch eine externe Internetagentur erbracht. Der Vertrag zwischen der GmbH und der Internetagentur wird als Werkvertrag gestaltet und sieht nur die eigene Nutzung des Internetshops durch die GmbH vor. |
44.400 EUR |
c) |
Aufwand für externe Dienstleister für die Aufbereitung unternehmensbezogener Daten für die Nutzung im Internetshop (Erstellung Produktfotos und Katalogisierung der zu verkaufenden Produkte). Die Vergütung erfolgte nach angefallenen Stunden auf Basis eines Dienstvertrags. Die Projektleitung liegt bei der GmbH. |
15.800 EUR |
|
Gesamtkosten |
74.720 EUR |
Der durch die Internetagentur erstellte Internetshop ist ein Vermögensgegenstand, denn der Internetshop könnte (rein gedanklich und ungeachtet rechtlicher Einschränkungen) auch losgelöst vom Unternehmen selbständig veräußert werden. Damit ist er hinreichend separierbar und tritt als greifbare Einzelheit in Erscheinung. Er wird dem Unternehmen langfristig dienen und ist daher dem Anlagevermögen zuzuordnen. Es besteht eine Aktivierungspflicht in der Handelsbilanz und der Steuerbilanz. Denn der Internetshop wird durch die GmbH von der Internetagentur zum Anschaffungspreis von 44.400 EUR entgeltlich erworben, da der Dienstleister den Internetshop vollständig erstellt und die GmbH ein Nutzungsrecht daran erwirbt.
Ein entgeltlicher Erwerb würde auch dann vorliegen, wenn der Internetshop als fertige Standardsoftware gekauft wird. Die getätigten Aufwendungen sind als Anschaffungskosten für den Internetshop zu aktivieren.
In Bezug auf die Buchungstechnik lassen sich zwei Vorgehensweisen unterscheiden:
Direkte Aktivierung:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0027/0135 |
EDV-Software |
44.400 |
70000 |
Kreditor |
44.400 |
Indirekte Aktivierung:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3100/5900 |
Fremdleistungen |
44.400 |
70000 |
Kreditor |
44.400 |
0027/0135 |
EDV-Software |
44.400 |
3100/5900 |
Fremdleistungen |
44.400 |
Hinsichtlich der Ausgaben für die Social-Media-Agentur a), und der Ausgaben für die Aufbereitung unternehmensbezogener Daten für die Nutzung im Internetshop c) ist zu prüfen, ob diese als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind. Bei der Zuordnung von Aufwendungen im ...