OFD München, Verfügung v. 29.10.2004, S 1300 - 111 St 41/42
Anlage: 1 Merkblatt
In der Anlage ist die neueste Fassung des Merkblatts des Bundesamtes für Finanzen über die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA-Merkblatt) beigefügt.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Anmerkung: Die bisherige Karte 8.1 zu Anhang DBA ESt-Kartei ist auszureihen.
Die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)
Stand: Juni 2004
1. Allgemeines
Die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) ist eine verwaltungsinterne Einrichtung, die den Bundes- und Landesfinanzbehörden, aber im Wege der Amtshilfe auch anderen Behörden Informationen über steuerlich relevante Auslandssachverhalte übermittelt. Die IZA darf bei der Beantwortung von Steuerfällen mit Auslandssachverhalten lediglich beratend tätig werden. Entscheidungen im Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren trifft die örtlich zuständige Stelle.
2. Aufgaben der IZA
2.1. Aufklärung von Auslandsbeziehungen
Der IZA obliegt die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 FVG). Hierzu erfasst sie alle sachdienlichen Informationen, die für die Tätigkeit der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern von Bedeutung sein können, und stellt zu diesem Zweck auch eigene Ermittlungen an. In diesem Rahmen sammelt und erteilt die IZA Informationen insbesondere über
- Ausländische Kapitalgesellschaften und die Qualifizierung ausländischer Gesellschaften als Briefkasten-, Sitz-, Domizil- oder Zwischengesellschaften;
- die Rechtsprechung und Kommentierung zur steuerlichen Beurteilung der Beziehungen von Steuerinländern zu ausländischen Basisgesellschaften;
- Steueroasen;
- Beziehungen von im Inland ansässigen Personen zum Ausland;
- Beziehungen von im Ausland ansässigen Personen zum Inland;
- Sachverhalte, Erfahrungen und Vergleichswerte, die für die Beurteilung der vorgenannten Beziehungen von Bedeutung sein könnten;
- allgemein steuerlich bedeutsame Verhältnisse im Ausland.
2.2. Koordinierung und Mitwirkung im Besteuerungsverfahren bei Auslandsbeziehungen
Die IZA
- führt die BEST-Datenbank (Bundesdatenbank für beschränkt Steuerpflichtige und umsatzsteuerpflichtige ausländische Unternehmer);
- bestimmt insbesondere in Zweifelsfällen nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Nr. 7 FVG für beschränkt Steuerpflichtige, für ausländische Unternehmen, die zur Umsatzsteuer zu veranlagen sind, und für ausländische Personengesellschaften mit inländischen Beteiligten das örtlich zuständige FA;
- wertet Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO über ausländische Beteiligungen aus (s.a. BMF-Schreiben vom 19.3.2003, BStBl 2003 I S. 260).
3. Informationsquellen und Auswertungen der IZA
- Die IZA erhält Informationen über Auslandssachverhalte von inländischen Finanzbehörden, insbesondere aus örtlichen Prüfungen der Bp- und Steufa-Stellen. Daher sind die Finanzbehörden des Bundes und der Länder gehalten, die IZA laufend und vollständig über sachdienliche Beobachtungen und Feststellungen zu unterrichten. Auch Änderungen der gemeldeten außensteuerlichen Beziehungen sind der IZA mitzuteilen (Tz. 3.0 ff. des IZA-Erlasses, BStBl 1997 I S. 541).
Durch diese Mitteilungen ist es der IZA möglich, gleiche oder ähnliche Sachverhalte zu erkennen und zu analysieren und den Finanzämtern die daraus gewonnenen Erkenntnisse mitzuteilen. Sie werden beispielsweise für folgende Sammlungen ausgewertet:
- BEST-Datenbank (Bundesdatenbank für beschränkt Steuerpflichtige und umsatzsteuerpflichtige ausländische Unternehmer)
- ISI-Datenbank (Informationssystem IZA)
In diesem System werden Informationen über Auslandsbeziehungen gespeichert und verarbeitet. Zur Beantwortung von Anfragen oder für andere Auswertungen können die gespeicherten Informationen über Bildschirm abgerufen und bei Bedarf ausgedruckt werden.
- Die IZA sammelt systematisch nach Ländern geordnet Unterlagen über allgemeine, rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Verhältnisse im Ausland sowie einschlägige Presseveröffentlichungen.
- Die IZA verfügt über Internetzugang und ist an zahlreiche externe Datenbanken angeschlossen (z.B. Genios, Teledata, Juris, CompuServe u.a.).
- Die IZA verfügt über zahlreiche weitere Datenbanken auf CD-ROM (z.B. Schweizer Wirtschaftsdatenbank).
- Reicht das gesammelte Material zur Beantwortung von Anfragen nicht aus, bemüht sich die IZA zusätzliche Informationen bei dritten Stellen im In- und Ausland einzuholen.
4. Das Informationsangebot
4.1. Erteilung von Auskünften – Anfragen an die IZA
Die IZA erteilt in dem genannten Arbeitsbereich Auskünfte zur Durchführung der Besteuerung oder zur Sicherstellung von Zöllen und Abgaben auf Anfrage oder unaufgefordert als Rücklauf zu dem ihr übersandten Material. Anfragen können formlos erfolgen, müssen jedoch maschinengeschrieben sein. Es wird auch um Übersendung von Ablichtungen einschlägiger Aktenvermerke, von Verträgen (über Darlehen, Lizenzen, Treuhandverhältnisse u.ä.), Briefköpfen, Vereinbarungen usw. gebeten, damit Zusammenhänge leichter e...