Steuerfreiheit, Rechnung, Meldung, Nachweis
Die Firma Meier & Co. GmbH verkauft an einen Abnehmer FR in Frankreich Geräte. Sowohl die Meier & Co. GmbH als auch der Abnehmer verwenden die USt-IdNr. ihrer jeweiligen Ansässigkeitsstaaten.
Die Lieferung der Meier & Co. GmbH ist als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei in Deutschland (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6 a Abs. 1 UStG).
Rechnungsstellung unter Angabe der (deutschen) USt-IdNr. der Meier & Co. GmbH und der USt-IdNr. des Abnehmers in Frankreich. In der Rechnung ist ein Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung (z. B. "steuerfrei nach § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6 a UStG") anzubringen.
Angabe der Bemessungsgrundlage in Zeile 26 der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und in der Zusammenfassenden Meldung (ZM), Spalte 2.
Belegnachweis[1], durch:
- Doppel der Rechnung,
- Gelangensbestätigung des Abnehmers oder
- Frachtbrief bzw. Spediteursbescheinigung
Zum Nachweis der "unternehmerischen Verwendung" soll auch Beruf oder Gewerbezweig des Abnehmers aufgezeichnet werden, sofern dies nicht schon aus den Auftragsunterlagen hervorgeht. INTRASTAT-Meldung (Warenversendung) an das Statistische Bundesamt Wiesbaden (Vordruck N).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen