Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Nachweispflichten
- Verbrauchsteuer
- Bemessungsgrundlage
- Rechnungsausstellung
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV Position |
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG |
8125 |
4125 |
|
|
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen |
8325 |
4320 |
|
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So kontieren Sie richtig!
Bei Hinterlegung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers in den Personenstammdaten wird der Nettobetrag auf das betreffende Debitorenkonto gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG" 8125 (SKR 03) bzw. 4125 (SKR 04).
Buchungssatz:
Debitoren |
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an Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen |
Beliefert der Unternehmer eine Privatperson, die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, ist die Lieferung in dem betreffenden EU-Land steuerpflichtig. Die Buchung erfolgt auf das jeweilige Debitorenkonto. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen" 8320 (SKR 03) bzw. 4320 (SKR 04).
Buchungssatz:
Debitoren |
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an Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Lieferung von Spirituosen an luxemburgischen Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Branntweinhersteller Karl Jung aus Trier liefert Spirituosen im Wert von 2.000 EUR an den luxemburgischen Einzelhändler Arnac (Debitorenkonto 45321).
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
45321/45321 |
Arnac |
2.000 |
8125/4125 |
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen |
2.000 |
Buchung mit Schlüssel 11, Hinterlegung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers in den Personenstammdaten
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1145321 / 1145321 |
Arnac |
2.000 |
8001/4001 |
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen |
2.000 |
Das Konto 8001/4001 ist kein Automatikkonto. Im Bedarfsfall müssen es individuell beschriftet werden.
Auch bei dieser Buchungsvariante kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers unmittelbar dem Buchungssatz zugeordnet werden. Nach dem Auslösen des Gegenkontos öffnet sich ein EU-Fenster und es kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hier eingegeben werden.
Buchungsauswirkungen
Lieferung von Branntwein an französische Privatperson
Branntweinhersteller Wolfgang Müller aus Trier versendet Spirituosen im Wert von 250 EUR netto an den französischen Privatmann Petit (Debitorenkonto 68300). Die zu entrichtende Verbrauchsteuer beträgt 25 EUR.
Nach § 3c Abs. 1 und 5 Satz 2 UStG gilt diese Lieferung als in Frankreich ausgeführt. Wolfgang Müller muss die Lieferung in Frankreich der französischen Umsatzsteuer unterwerfen. Dabei erhöht die Verbrauchsteuer die Bemessungsgrundlage.
Umsatzermittlung:
250,00 EUR |
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Warenwert |
25,00 EUR |
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Verbrauchsteuer |
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275,00 EUR |
|
Bemessungsgrundlage für die französische Umsatzsteuer |
55,00 EUR |
|
französische USt (20 %) |
|
330,00 EUR |
|
Umsatz |
Buchungsvorschlag Automatikkonto:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
68300/68300 |
Petit |
330,00 |
8320/4320 |
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen |
330,00 |
Verwendung des Schlüssels "10"
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1068300/ 1068300 |
Petit |
328,90 |
8320/4320 |
Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen |
328,90 |
4350/7675 |
Verbrauchsteuer |
25,00 |
1763/3803 |
Verbindlichkeiten für Verbrauchsteuern in Frankreich |
25,00 |
Das Konto 1763/3803 muss bei Bedarf individuell beschriftet werden.
3 Verbrauchsteuern: Was dazu zählt und wann die Steuerfreiheit vorliegt
Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belasten. Als verbrauchsteuerpflichtig gelten Waren, die einer EU-harmonisierten Verbrauchsteuer unterliegen. Das sind:
- Branntwein,
- Bier,
- Sekt,
- Alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse,
- Mineralöle sowie
- Tabakwaren.
Kaffeesteuerpflichtige Waren
Kaffeesteuerpflichtige Waren gelten umsatzsteuerlich nicht als verbrauchsteuerpflichtig. Ihre Lieferungen sind unter den allgemeinen Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei.
4 Steuerfreiheit: Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen
Die Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Ware vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet ist unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei.
Diese Voraussetzungen sind:
- Der Unternehmer liefert verbrauchsteuerpflichtige Waren vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet.
- Abnehmer ist ein Unternehmer, der die verbrauchsteuerpflichtige Ware für sein Unternehmen erworben hat oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die verbrauchsteuerpflichtige Ware nicht für ihr Unternehmen erworben hat.
- Der liefernde Unternehmer führt den beleg- und buchmäßigen Nachweis bzgl. des Vorliegens dieser Voraussetzungen.
4.1 Nachweis der Beförderung oder Versendung: Rechnungskopie oder Gelangensbestätigung
Schwierigkeiten dürfte allein diese Voraussetzung bereiten. Die innergemeinschaftliche Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren ist nur dann steuerfrei, wenn sie beleg- und buchmäßig nachgewiesen wird.
Gelangensbestätigung
Der liefernde Unter...