Hans Groß beschäftigt 4 Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von jeweils 3.000 EUR. An die Krankenkassen muss er Insolvenzgeldumlagen i. H. v. jeweils 0,06 % des Bruttogehalts = jeweils 1,80 EUR, zusammen also 7,20 EUR, überweisen.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen 7,20 1742/3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 7,20

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